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Anschrift:
Kuttruff Bürosysteme GmbH
Planckstr. 5
88677 Markdorf
Tel: 07544 - 9594 - 0
Fax: 07544 - 9594 - 10
E-Mail: info@kuttruff.de
Geschäftsführer:
Ralf Kuttruff - Horst Kuttruff
Registergericht: Registergericht Freiburg
HRB 580640
Steuer-Nr: 87014-02398
Ust. IdNr.: DE146965212
Angaben zur Firma
Die Kuttruff Bürosysteme ist seit 1987 Spezialist für
Ihr Büro
Service: Lieferung und Installation aller angebotenen Produkte möglich.
Reparatur und Wartung aller Geräte aus unserm Programm sowie
Leihstellungen im Servicefalle
Unser Ziel: Unseren Kunden Produkte anzubieten, mit einzigartigen
Leistungs- und Kostenvor-
teilen. Durch unsere Beratungskompetenz
bieten wir unseren Kunden hervorragende Lösungen
um Ihre Büroumgebung
nachhaltig zu verbesern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluß
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen
unseres Kunden bedürfen unserer
Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für
die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren
Kunden unabhängig davon, ob bei
Abschluß des Einzelvertrages
nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich
ist die jeweils aktuelle Fassung. Sämtliche Angebote von
uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich
bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte
Bestätigung
ausgeführt wurde.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer
und Urheberrechtsabgabe nicht ein.
Soweit nicht anders vereinbart
sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware
und
der Rechnung netto zahlbar.
Wir sind berechtigt, ab der 2. Mahnung jeweils 5 Euro Aufwendungsersatz
zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug eines Kunden beträgt der
betreffende Zinssatz 5 % über dem jeweiligen Basis-
zinssatz.
Das Recht von uns , im Fall des Zahlungsverzuges weitergehende
Rechte geltend zu
machen bleibt hiervon unberührt.
Entstehen nach Vertragsabschluß ernsthafte oder erhebliche
Bedenken gegen die Zahlungs-
unfähigkeit und/oder -bereitschaft,
so darf der Verkäufer seine Leistung verweigern, bis die
Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.
Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit einer unbestrittenen
oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Bei Inzahlungnahmen von Waren bleibt der Kunde
zur Zahlung des
verrechneten Betrages verpflichtet, wenn es nicht sein uneingeschränktes
Eigentum ist oder Dritte auf diese Ware Ansprüche geltend
machen können.
Lieferung
Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Wenn sich unsere
Lieferung durch eine unzureichende Selbstbelieferung
um mehr als einen Monat verzögert,
kann der Vertragspartner
von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist
von 14 Tagen zurücktreten.
Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich. Verbindlich
vereinbarte Liefertermine
oder –fristen bedürfen schriftlicher
Vereinbarung. Die Sach- und Preisgefahr geht bereits mit
der Übergabe
unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über
,selbst wenn
der Frachtführer von uns ist. Ist der Kunde
Verbraucher geht die Sach- und Preisgefahr erst
mit der Lieferung
auf den Kunden über. Schadensersatz wegen Fehlversendung
bleibt aus-
geschlossen.
Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden
bei Mängeln
Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch
Nacherfüllung – auch mehrfach –
oder gegen Ersatzlieferung
mangelfreier Ware. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er die
gelieferten Waren nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen
und uns dabei erkannte Mängel
unverzüglich, spätestens
aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Mängel
die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden
können, sind bei uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen.
Die Verwendung von Ersatzteilen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial,
die nicht den Her-
stellernormen oder Spezifikationen des Herstellers
entsprechen, sowie das unterlassen von
notwendigen bzw. turnusmässigen
Inspektionen und Wartungen durch uns oder einen vom
Hersteller
autorisierter Fachkraft kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen
führen.
Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt,
beträgt die Ver-
jährungsfrist für Ansprüche
des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren ein Jahr,
ist der Kunde Verbraucher, beträgt die betreffende Verjährungsfrist
2 Jahre. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt
der Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Waren wird keine
Gewähr-
leistung übernommen, es sei den der Kunde ist
ein Verbraucher, dann beträgt die betreffende
Verjährungsfrist
ein Jahr.
Übernimmt ein Hersteller oder sonstiger Dritter eine eigene
Gewährleistung oder Garantie wird
hierdurch unsere Gewährleistungspflicht
in keinem Fall erweitert. Hieraus resultierende Ansprüche
sind gegenüber dem Hersteller bzw. sonstigem Dritten geltend
zu machen.
Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten
haften wir – auch für unsere
Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit,
und zwar jedenfalls nur bis zur
Höhe des Netto-Rechnungsbetrages.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
Zahlung sämtlicher Forderungen
aus den Geschäftsbeziehungen
des Kunden oder dessen Firmenverbundes mit uns vor. Der
Kunde
hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware)
als Verwahrer
für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu
besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
zum Neuwert zu versichern.
Der Kunde tritt seine Ansprüche
aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und andere Ansprüche
wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware
bereits jetzt an uns ab.
Eine Sicherungsübereigung oder
Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt;
eine Veräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsverkehr
gestattet.
Die Forderungen des Kunden bei Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden jetzt schon an
uns abgetreten. Der Kunde
ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen
zu unseren
Gunsten ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Einziehung der Forderungen selbst vorzunehmen.
Auf unsere Anforderung
hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung gegenüber
seine Kunden offen-
zulegen bzw. sind wir berechtigt, dem betroffenen
Kunden unseres Kunden die Abtretung offenzulegen,
Der Kunde ist
verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte und
Unterlagen zu geben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabe-
ansprüche
des Kunden gegenüber seinem oder seinen Kunden zu verlangen.
In der Zurücknahme
bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn es
sich nicht um einen Verbraucher handelt.
Bestimmungen für Wiederverkäufer
Wiederverkäufer verpflichten sich zur Einhaltung der von
uns auferlegten Gebietsgrenzen und
haften für alle Verstöße
mit allen sich daraus ergebenden Folgen.
Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort ist D-88677 Markdorf. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Übelingen für den Fall,
das der Kunde
kein Verbraucher ist. Die Gültigkeit Deutschen Recht ist
vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wir die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen Dadurch
nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist in zulässiger
Art und
Weise so auszulegen, daß sie dem Vertragszweck
am ehesten entspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Kuttruff Bürosysteme GmbH Planckstraße 5
88677 Markdorf
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